AGB

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Teilnahmebedingungen

Steuernummer 151/262/80189
USt. IdNr. DE 260579958
Finanzamt Neu-Ulm

Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme meiner Kurse muss schriftlich oder per email info@yoga-ulm.de
erfolgen.
Sabine Riegert
Augsburger Straße 48 1/2
89231 Neu-Ulm
Telefon 0731 2640901
mobil 0176 40035200
Die Teilnahme an meinen Yogakursen erfolgt in allen Belangen eigenverantwortlich. Bitte klären Sie mit Ihrem Arzt/Ihrer Hebamme vor Beginn des Kurses, ob eine Teilnahme am Unterricht unbedenklich ist.

Zahlung
bar oder per Überweisung auf das Konto der Triodos Bank
IBAN DE39 50031000 1037650001
BIC TRODDEF1

Die Kosten sind spätestens bei Beginn des Kurses fällig.
Nach Ablauf dieser Frist kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug.

Meine Yogakurse sind 10er Einheiten oder 5er Einheiten, in einem festen Kurs. Kurszeiten siehe auf der Anmeldung.
Versäumte Stunden können leider nicht verrechnet werden. Nach Absprache kann in einem parallel laufendem Kurs die Stunde nachgeholt werden, falls Plätze zur Verfügung stehen. Dies ist jedoch nur im Zeitraum des laufenden Kurses möglich.

Rücktrittsmodalitäten
Bei Rücktritt innerhalb von einer Woche vor Kursbeginn werden 50 % des Gesamtbetrages fällig,
Drei Tage vor Kursbeginn wird der Gesamtbetrag des Kurses fällig.
Wenn Sie eine Ersatzperson benennen können, wird Ihnen die gesamte Gebühr erstattet.
Bei Nichtantreten des Kurses wird die gesamte Teilnahmegebühr einbehalten bzw. in Rechnung gestellt.

Schulungen und Seminare

Rücktrittsmodalitäten
Stornierung durch den Kunden bei Inhouse Schulungen.
Inhouse Schulungen können bis zu 20 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei verschoben oder storniert werden. Die Stornierung hat bis zum 20. Tag vor dem Schulungstag in Schriftform bei  mir einzugehen . Bei späteren Stornierungen bis zum 8. Tage vor dem ersten Schulungstag muss ich die bis dahin entstandenen Kosten pauschal in Höhe von 50 % in Rechnung stellen. Eine kurzfristigere Stornierung kann ich leider nicht akzeptieren, so dass die Schulungsgebühr in voller Höhe zu zahlen ist bzw. eine Rückerstattung nicht erfolgen kann.

Haftung
Muss ich die Schulung kurzfristig, also kürzer als eine Woche vor Schulungsbeginn, absagen, wegen Krankheit, im Falle höherer Gewalt oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche, wie eine Entschädigung für den Arbeitsausfall sind ausgeschlossen.

Neu-Ulm, Februar 2017